Mitgliedschaft SLG
Werden Sie Mitglied der SLG Pillham e. V.
Wir freuen uns, Sie bald als Mitglied der SLG Pillham e.V. begrüßen zu dürfen.
Bitte den Antrag und die Eiwilligungserklärung zum Datenschutz nach dem Ausfüllen einfach in den Verein mitbringen oder an die Vereinsadresse senden.
Hier können Sie unsere Beitrittserklärung herunterladen!
Eine Arbeitsleistung von 10 Stunden pro Kalenderjahr oder eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 10,00 € je nicht erbrachter Arbeitsstunde ist am Jahresende zu entrichten.
Das Neumitglied muss bei Aufnahme in die SLG Pillham e.V. auch Mitglied beim Bund der Polizei- und Militärschützen e.V. (BDMP) sein bzw. Mitglied beim Bund der Polizei- und Militärschützen e.V. werden.
Mit der Aufnahme erkennt der Antragsteller die Satzung, Ordnungen und Richtlinien der SLG Pillham e.V. an.
Die Aufnahme wird nur gültig, nachdem der Antrag nebst den beizufügenden Unterlagen unterschrieben bei der SLG Pillham eingegangen ist und die Vorstandschaft über die Aufnahme entschieden hat.
Die SLG Pillham e.V. erheben, speichern und nutzen personenbezogene Daten für die Zwecke der Mitgliederverwaltung. Nachstehende Datenschutzinformationen zur Mitgliedschaft erhaltet Ihr zur Kenntnis. Die Datenschutzinformationen der SLG Pillham e.V. könnt Ihr auch unter nachfolgendem Link einsehen: